In eigener Sache – LinkedInsiders und das Leistungsschutzrecht

intro

Heute wollte ich mich noch mal zum Thema Leistungsschutzrecht zu Wort melden. Dass mir dieser in der jetzigen Form mir und anderen ein Dorn im Auge ist, konnten vielleicht einige meiner Stammleser zur Kenntnis nehmen. Wer nicht: Ich halte das Leistungsschutzrecht in der jetzigen, verabschiedeten Form für mindestens verbesserungswürdig (um nicht härtere Worte zu verwenden). Das Leistungsschutzrecht kommt gerade Presseverlagen zu Gute, was ich mit meinem Blog LinkedInsiders bestimmt nicht bin. Auch ist der Blog nicht gewerblich, ganz im Gegenteil, der Blog refinanziert sich durch die Dankestweets, Teilen und anderen Social Web konformen Aufmerksamkeiten.

Disclaimer, in eigener Sache #LSRfrei

Daher ganz konkret: Hiermit danke ich Rivva oder virato als Aggregatoren und auch Google (denen ich bereits nahezu 100.000 Aufrufe allein zu verdanken habe), bing oder Yahoo.

Ich erlaube und bestehe darauf, dass meine Artikel verlinkt werden. Anrisstexte sind dabei völlig in Ordnung, die Übernahme meiner Grafiken als Thumbnail ebenso.

Was ich ungern sehe, ist, wenn Texte 1:1 übernommen werden oder meine Grafiken und Rückfrage und ohne Verweis verarbeitet werden (Dank Google Bildersuche ist mir aufgefallen, dass das scheinbar gern getan wird). Aber: Rückfrage kostet nichts und ich habe bis jetzt niemanden die Genehmigung verweigert. Je nachdem, wie gewerblich die Verwertung ist, bestehe ich auf eine Verlinkung.

Auch wenn ich kein Presseverlag bin: Für obige Beispiele (Anrisse, Zitate, Thumbnails werde ich keine Rechnungen schreiben, keinen Anwalt bemühen oder Abmahnungen herbeiführen lassen. Auch werde ich meine Rechte nicht weiterveräußern oder, wenn doch, nur unter der gleichen Zusicherung, wie ich sie hier erkläre.

Zu Ihrem Schutz: Speichern Sie diesen Ausdruck, wenn Sie meinen Blog verwenden, was noch ungeklärt ist: Wie geht die Rechtssprechung damit um, wenn jemand die Erklärung zurückzieht (Allerdings: Ich sehe nicht ein, warum ich davon abweichen sollte).

Dieser Disclaimer wird in Palo Alto keine Begeisterungsstürme auslösen (viel schlimmer, es wird dort wahrscheinlich keiner merken), es soll ein Zeichen sein, ein Signal, dass ich als Blogger die Inanspruchnahme eines undurchdachten Gesetzestextes ablehne. Auch wenn sich die Welt wenig für LinkedInsiders interessiert, wenn viele dem Beispiel folgen (s. Mediainfo, wo eine gute Übersicht sich befindet).

Stephan Koß/Google+
Autor: Stephan Koß;

3 Kommentare
  1. familienfreundt sagte:

    Hallo Stephan. Schau Dir mal repost.us bzgl. dem ‚Übernehmen‘ von Beiträgen an. Abgesehen das es nicht vor Kopierern schützt, macht es aber durchaus Sinn in Bezug auf die Verteilung im Netz.

  2. Hallo Thomas,

    ich selber reblogge nicht, habe es deswegen außer acht gelassen. Wird Rebloggen viel genutzt?
    lG

    Stephan

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