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Letzte Woche ging es durch die Medien: Ein Rechtsanwalt wurde für ein nicht „richtig“ gesetztes Impressum abgemahnt. Die Anwälte hatten die Standardimpressi des Anbieter XING genutzt. Dem Anwalt wurde vorgehalten, dass die vorgesehene, technische Lösung nicht ausreichend schnell zu finden war.

Was geschah

XING bietet eine Möglichkeit, ein Impressum zu hinterlegen. Aber wie sieht es mit LinkedIn aus: Benötige ich hier ein Impressum? Die lapidare Antwort lautet: Ja. Wie hinterlege ich bei LinkedIn eins? Hier kann ich nur zeigen, wie man es „vielleicht“ machen könnte…. rechtssicheren kann und darf ich nicht offerieren.

Impressum bei LinkedIn

Bei LinkedIn können Sie auf zwei Arten mit der Impressumspflicht konfrontiert sein: Mit Ihrem persönlichen Profil oder mit einem Unternehmensprofil. Bei einem persönlichen Profil benötigt nicht jeder ein Impressum. Angestellte (die nicht gewerblich ihr Profil benutzen) können nach meiner Meinung auf ein Impressum verzichten. Jemand, der auf LinkedIn aktiv für seinen Arbeitgeber auftritt oder Selbständiger / Freelancer ist, sollte auch auf seinem persönlichen Profil ein Impressum vorweisen können.

Persönliches Profil

Auf dem persönlichen Profil können Sie das Impressum an verschiedenen Stellen hinterlegen. Am auffälligsten ist sicherlich im Profil Slogan:

Impressum bei LinkedIn hinterlegen: Profil Slogan

 

Jetzt werden viele argumentieren, dass das einfach hässlich ist. Und diejenigen haben Recht! Man hat aber rudimentäre Chancen, dass auch Richter den Verweis finden. Da der Profil Slogan in die Suchmaschine von LinkedIn eingeht, gibt es noch die Möglichkeit, das Impressum in der Zusammenfassung zu hinterlegen:

Impressum bei LinkedIn hinterlegen: Die Zusammenfassung
Ein Problem kann ich allerdings nicht lösen: Die Links sind nicht anklickbar.

Unternehmensprofil

Wer ein Unternehmensprofil betreibt, sollte auf jeden Fall ein Impressum hinzufügen. Der Text kann dazu genutzt werden:

LinkedIn: Impressum im Unternehmensprofil hinterlegen

Hier unbedingt darauf achten, dass das Impressum zu Beginn ist: LinkedIn klappt den Text zu, wenn man nicht direkt sich darauf befindet. Die ersten Zeilen („Teaser area“) sind aber immer zu sehen. Hier sollte das Impressum eingefügt sein. Ansonsten besteht die Gefahr, dass es „zu schwer“ zu finden ist.

Bei multilingualen Unternehmensprofilen und Fokusseiten achten Sie darauf, dass alle Varianten einen Impressumslink aufweisen.

….ich habe gar keine Homepage

Jetzt gibt es gerade Selbstständige und Freelancer, die gar keine Homepage besitzen. Wie verlinken diese ein Impressum: Die gute Nachricht: Das ist einfach lösbar. Die Schlechte: Die Angaben müssen direkt ins Profil. Ersatzweise kann man das Impressum in einen öffentlichen Bereich (wie bei GoogleDoc) hochladen und dahin verweisen.

Extro

Selten war unter den Anwälten so viel Einigkeit: Das Ergebnis des Stuttgarter Gerichtes lässt wieder viele Fragen offen und gibt eine sehr unbefriedigende Rechtslage auf. Ob Thomas Schwenke, Carsten Ulbricht, Thomas Stadler oder Stephan Dirks: Hier werden eher Fragezeichen aufgeworfen, sowohl über die Entscheidung an sich, als in der Frage, wie die unsichere Situation zu beheben sei. Jetzt sei erst mal zu hoffen, dass die derzeitige als kurzfristige Entgleisung eines Einzelnen von höheren Instanzen revidiert wird.

So lange ist es mit Businessnetzwerken in Deutschland wie mit Radarwarnern: Anschaffung okay, Betrieb verboten…….

Stephan Koß/Google+

Autor: Stephan Koß;