Das Markenrecht oder über den Versuch, dass “@” zu Geld zu machen
intro
Das Rechtsgebaren in Deutschland ist schon recht eigentümlich. Als “Nichtjurist” schwer durchschaubar. Insbesondere das Abmahn(un-)wesen in Deutschland ist für Außenstehende schwer verständlich: Ist der Wunsch eines Unternehmens nach Schutz vor unlauterer Konkurrenz nachvollziehbar, so sind die Standardwerte um eine Abmahnung, die regelmäßig private Blogger treffen, undurchsichtig.
Das @Zeichen
Das “@” Zeichen ist schon länger bekannt. Laut Wikipedia seit 1880. Nun meint eine (noch niemals ein Jahr alte) GmbH, die sich den Handel für Tabakwaren in das Handelsregister hat eintragen lassen, dass es Markenschutz für das über 130 Jahre alte Zeichen benötigen würde. Ich habe mal nachgeschaut, dass Fragezeichen ist markenrechtlich nicht geschützt, vielleicht sollte ich umschulen und ein paar Satzzeichen vom DPMA eintragen lassen?
Wie dem auch sei, die Entwicklungen sind nicht sehr erfreulich, gerade für Blogger. Da habe ich einen offenen Brief an Herrn Schäffler, seines Zeichen amtierender Präsident des DPMA aufgesetzt, in der Hoffnung, dass er hier etwas Aufklärung bringen kann.
Offener Brief an Herrn Schäffer, Präsident DPMA
Sehr geehrter Herr Schäffer,
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